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Informationen zum Mieten von Räumen im Efzet Forum


Für Klassenfeten und sonstige Feiern können Partyraum, Seminarräume, der Veranstaltungsraum und/oder das Bistro des Efzet Forums gemietet werden.

Reservierungsmodalitäten

Die Räume des Efzet Forums können sowohl telefonisch als auch vor Ort im Efzet Forum persönlich reserviert werden. Natürlich finden wir es besser, Sie kommen selbst vorbei und besprechen Ihre Wünsche mit uns. So können wir direkt die Nutzungsmodalitäten (z.B. Nutzungsvertrag, Kosten, Reinigung, Küchennutzung, Jugendschutz etc.) besprechen und Sie können mit uns die jeweiligen Räume ansehen und offene Fragen stellen.

Ohne eine Absage gilt die Reservierung als Zusage für eine Vermietung. Eine Absage kann bis 4 Wochen vor Reservierungstermin getätigt werden. Rufen Sie und hierzu unbedingt persönlich an. Danach wird von uns eine Stornogebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.

Kosten

Die Kosten unterscheiden sich nach der Nutzung der einzelnen Räumlichkeiten:

  • Bistro allein                                    100,– €
  • Bistro und Kollegräume                 150,– €
  • Bistro und Veranstaltungsraum     150,- €

Eine Kaution von 150 € ist bei Schlüsselübergabe zu hinterlegen. Die Getränke werden über das Efzet Forum bestellt, bis auf Wein und Spirituosen.

Zusätzliche Informationen für das Mieten von Räumen im Efzet Forum

  • Das Jugendzentrum kann nur für private Veranstaltungen gemietet werden. Für die Veranstaltung darf kein Eintritt verlangt werden. Der Verkauf von Getränken ist untersagt. Bei unter 18-jährigen Personen muss ein/e Erziehungsberechtigte/r den Mietvertrag unterschreiben.
  • Die Räumlichkeiten können nur an Samstagen oder Sonntagen angemietet werden.
  • Kommerzielle oder politische Veranstaltungen sind nicht gestattet.
  • Die Aufsichtspflicht obliegt dem Mieter. Das heißt: Der Mieter - in der Regel ein Elternteil- ist während der Veranstaltung bei Partys an denen unter 18-jährige Personen teilnehmen anwesend. Dies gilt auch für 18.Geburtstage!!
  • Für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes muss der Mieter Sorge tragen. Die gilt z.B. besonders für den Konsum von Alkohol und Tabakwaren.
  • Die Nutzung des Hauses gilt bis max. 2 Uhr. Im ganzen Haus besteht aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes und einer hoch sensiblen Brandmeldeanlage absolutes Rauchverbot.

Die Räumlichkeiten müssen besenrein übergeben werden.Bei Unterzeichnung des Mietvertrages wird der Mietbetrag fällig. Erst dann ist der Mietvertrag verbindlich geschlossen. Die Kaution muss am Tag der Schlüsselübergabe hinterlegt werden und kann in der Regel am nächsten Öffnungstag des Hauses wieder abgeholt werden. Wird der geschlossene Mietvertrag vom Mieter gekündigt, wird ein Teil des Mietbetrages einbehalten. Eine frühzeitige Buchung ist zu empfehlen!


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